Die gesamte Versicherungswirtschaft wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, in Bonn und Frankfurt am Main beaufsichtigt. Hierdurch sollen die Interessen der Versicherten gewahrt werden. Die BaFin ist eine selbstständige Bundesanstalt, die jedoch der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen untersteht. Die BaFin beaufsichtig und kontrolliert nicht nur das Versicherungswesen, sondern alle Bereiche, die mit dem Finanzwesen in Verbindung stehen. Gegründet wurde die BaFin am 1. Mai 2002 auf Basis des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes. Hierbei wurden die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel und das Versicherungswesen zusammengelegt. So sollten die Verflechtungen der nationalen und internationalen Kapitalmärkte und die damit verbundenen Risiken transparenter gestaltet und besser handhabbar gemacht werden. Zu ihren Aufgaben gehört nicht nur die Kontrolle des Finanzmarktes, sondern auch organisatorische Aufgaben, wie die Risikomodellierung und die Unterbindung der Geldwäsche. Des weiteren achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Finanziert wird die BaFin und ihre Mitarbeiter durch die Gebühren und Umlagen der beaufsichtigen Institute und Unternehmen und ist damit vom Bundesetat nicht abhängig.